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JuschG Aushang Aktualisierungsservice

Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) verpflichtet Gastronomen, Hotels, Feststandbetreiber, Veranstalter etc. an definierten Orten, an denen Kinder und Jugendliche in Kontakt mit gefährdenden Inhalten nach JuschG kommen können, einen Auszug aus dem JuSchG auszuhängen.

Damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen unseren Aktualisierungsservice an. Wir informieren Sie automatisch wenn ein neues JuSchG eine Änderung des Aushang erforderlich machen.

Der Service ist kostenfrei.

Stand: Juli 2016 (Änderungen im §10; Neuregelung nikotinfreier Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas)


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Der laminierte JuSchG-Aushang hat Vorstanzungen für die Befestigung und bleibt dadurch selbst beim Einsatz im Freien dauerhaft lesbar.

juschg_jugendschutzgesetz_aushang.jpg

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