Anbringung/ Aushang nach DL-InfoV
Dieser Aushang ist nach den Informationspflichten für Dienstleistungserbringer zwingend für jegliche Art von Verkaufsstellen, Betriebsstätten, Gaststätten, Automaten etc. auszuhängen.
Drucken Sie den Aushang aus und geben Sie Ihre Daten an.
Die relevante Gesetzesgrundlage finden sie auf der zweiten Seite des Downloads.
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