Stellungnahme zur Änderung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in Bayern
22 Februar 2013
Zum 07.12.2012 wurde in Bayern als erstes Bundesland folgende Änderung in der Versammlungsstättenverordnung (kurz: VStättV) erlassen. Demnach fallen künftig Freiluftveranstaltungen ohne feste Tribünen nicht mehr in den Anwendungsbereich der VStättV.
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