Achtung wichtige Neuerung! Am 18.07.2016 wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG) aktualisiert!

07 Oktober 2016
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen, Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten und verpflichtet Gastronomen, Hotels, Feststandbetreiber, Veranstalter etc. an definierten Orten, an denen Kinder und Jugendliche in Kontakt mit gefährdenden Inhalten nach dem Jugendschutzgesetz kommen können, einen Auszug aus dem JuSchG auszuhängen.


Relevante Änderungen vom 18. Juli 2016: §10;

Neuregelung nikotinfreier Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas.

Das vom Bundesjugendministerium vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 18. Juli 2016 aktualisiert worden. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.


Damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben, bieten wir Ihnen unseren Aktualisierungsservice an. Wir informieren Sie automatisch wenn ein neues JuSchG eine Änderung des Aushangs erforderlich macht. Der Service ist kostenfrei und unter folgendem Link zu erhalten:

http://www.vabeg.com/publikationen/services/juschg-aushang-aktualisierungsservice