Die aktuelle, weltweite Situation durch Covid 19 fordert auch und gerade im Umgang mit Menschenmengen bei Veranstaltungen wirksame Maßnahmen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz.
Rechtliche Grundlagen hierfür finden sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie den Arbeitsschutzrechtvorschriften (ArbSchG, DGUV V) sowie in der Biostoffverordnung und in Teilen auch in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) der einzelnen Bundesländer.
Die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter bei Menschenansammlungen und Veranstaltungen in Räumen oder auch im Freien im Bereich der/ von z.B.:

-       Kantinen
-       Industriehallen/Räume (temporär umgenutzte)
-       Hotels/Gaststätten: wie Foyers, Tagungsräumen,
-       Galazelte
-       Messen
-       Festzelte
-       Theatern
-       Kinos
-       Kulturhäusern
-       Gemeindehäusern
-       Biergärten
-       Bürgerhäuser
-       Schulen
-       Aulen
-       Mehrzweckhallen
-       Stadien

und bei Anlässen wie:

-       Tag der offenen Türen
-       Familienfeste
-       Betriebsversammlungen
-       Tagungen
-       Betriebsfeiern
-       Firmenveranstaltungen
-       Sportveranstaltungen
-       Hochzeiten
-       Jubiläen
-       Festivals
-       Konzerten
-       Aufführungen
-       etc.

hat höchste Priorität.
Dazu bedarf es der Beurteilung mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel der Lebensmittelhygiene, Grundsätzliche Hygiene Maßnahmen, Übertragungswege von Krankheitserregern (Aerosole-, Tröpfchen- oder Schmierübertragung).

Die diesbezügliche Verantwortung wird in der VStättVO, dem IfSG und der Biostoffverordnung konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt.
Die überwachende Behörde ist das jeweils zuständig Gesundheitsamt.

Dies erfordert beim Betrieb einer, aber auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten und auch von Veranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheits- und Hygieneaspekten orientierte Planung, die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle von Hygieneplänen und eine entsprechende Durchführung der Veranstaltung und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen.


Dauer
2 Tage - Webinar
Zum Seminar mit Prüfung undTeilnahmezertifikat von Vabeg® Eventsafety & TÜV® Saarland - Hier Klicken


Abschluss
Prüfung mit Teilnahmezertifikat von Vabeg® Eventsafety - per PDF Versand
– bei Webinar - Onlineprüfung

Inhalte
-          Grundlegende Vorschriften
   IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Biostoffverordnung
   Krinko, VAH, und andere anerkannte Werke zu diesem Thema
-         Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes
-         Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen – mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten
-         Verantwortung und Haftung
-         Zusammenarbeit mit den Behörden
-         Praktische Übungen an realen Beispielen
-         Erstellung von Hygienekonzepten und Hygieneplänen
-         Umsetzung der Konzepte und Pläne bei der Veranstaltung
-         Tools und Hilfsmittel für die tägliche Arbeit
-         Erfahrungsaustausch


Teilnehmerkreis
-         Hausmeister, Hallenwarte und Halleninspektoren
-         Inspizienten
-         Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben/ Catering
-         Bankettmitarbeiter, Mitarbeiter der Dekoration & Floristik
-         Personal im Messe- und Dekorationsbau
-         Personal von Festzelten
-         Dienstleister im Veranstaltungsbereich (Infrastruktur, Möbel, Dekoration)
-         Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen
-         Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen
-         Aufsichtspersonen in Messebetrieben
-         Meister für Veranstaltungstechnik
-         Fachkraft für Veranstaltungstechnik
-         Technische Leiter bei Veranstaltungen
-         Projektleiter bei Veranstaltungen
-         Führungspersonen im Veranstaltungsbusiness
-         Mitarbeiter/innen von Agenturen oder Unternehmen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggf. die Funktion des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin im Sinne der VStättVO übernehmen


Ihr Nutzen
Die Teilnehmer werden durch die praktischen Übungen sowie die alltagsnahen Beispiele in die Lage versetzt, die Belange des Infektionsschutzes -ggf. in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden in einem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Veranstaltungen und Versammlungsstätten zu berücksichtigen und selbigen zu erstellen, die Umsetzung anzuregen und die Wirksamkeit sowie die Akzeptanz der ausgewählten Maßnahmen zu überprüfen. Die Sinne der Teilnehmer werden dafür geschärft, hygienerelevante Aspekte im Zuge der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen zu beachten.

Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit Spezialisten für Hygiene, Desinfektion und Mikrobiologie erstellt und ausgearbeitet, um Ihnen die bestmögliche Grundlage für das Handeln als Beauftragte für Hygiene- und Infektionsschutz zu vermitteln.

Je Teilnehmer wird ein 1 Jahresaccount Evios Plus zur Verfügung gestellt. www.evios.info










28.10.2020





je 08.30 - 16.30Uhr





2 Tage - 28. - 29.10.2020





12





440€





Marianne Lechner

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