Gaststätten, Cafés, Bars
Wohl kein anderer Typ von Versammlungsstätten in Deutschland hat im Durchschnitt täglich mehr Gäste/Besucher zu verzeichnen, als Gaststätten, Schank- und Speisewirtschaften, Restaurants, Bars oder Cafés. Die Anlässe sind so vielfältig wie unterschiedlich: Mittag- oder Abendessen - geschäftlich oder in geselliger Runde -, Stamm- oder Skattische, Kegeltreffen, Seminare und Tagungen, Hochzeits-, Geburtstags,- oder Jubiläumsfeiern, gemeinsames Mitfiebern bei der Übertragung von Sportereignissen, die Diskussion über Gott und die Welt an der Theke….
Gaststättenbetreiber haben ohnehin schon eine große Zahl an Vorschriften hinsichtlich Lebensmittelverordnungen, Brandschutz, Jugendschutz, Lärmschutz und vielem mehr zu beachten - seit 2002 fallen Gaststätten bestimmter Größenordnungen zudem wieder in den Wirkungsbereich der Versammlungsstättenverordnungen der Länder.
Vabeg® Sicherheitsfachpersonen prüfen, ob Gaststätten unter die Regeln der Versammlungsstättenverordnungen fallen, ob und für welche Teile Bestandsschutz besteht.
Sie beraten und betreuen Pächter und Betreiber ganzheitlich und umfassend, erfassen bei Begehungen technische und organisatorische Mängel, erarbeiten rechtskonforme und bezahlbare Lösungen, unterstützen bei der Kommunikation mit den Behörden, unterweisen Personal und begleiten notwendige Maßnahmen in der Umsetzung.
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Fragen Sie individuelle Dienstleistungen über das Anfrageformular an.
Gaststättenbetreiber haben ohnehin schon eine große Zahl an Vorschriften hinsichtlich Lebensmittelverordnungen, Brandschutz, Jugendschutz, Lärmschutz und vielem mehr zu beachten - seit 2002 fallen Gaststätten bestimmter Größenordnungen zudem wieder in den Wirkungsbereich der Versammlungsstättenverordnungen der Länder.
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