Ausstellungen & Museen
Ausstellungsraume in Museen sind vom Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnungen der Länder i.d.R. ausgenommen. Für Vortragssäle, Foyers, Restaurants in Museen gilt dies unter Umständen nicht. Auch die vorübergehende Nutzung von Ausstellungsräumen für Hochzeiten, Präsentationen, Konzerte und ähnliche Veranstaltungen erfordert eine gesonderte Betrachtung.
Die Vabeg® Sicherheitsfachpersonen werden häufig von Betreibern zur Beratung, Planung und Konzeption hinzugezogen - sei es für die vorübergehende Nutzungsänderung oder für die Beantragung und Umsetzung von Maßnahmen für dauerhafte Nutzung in bestimmten Veranstaltungsszenarien. Dabei handelt es sich oft um historische Gebäude und Räumlichkeiten, in denen die Konzeption sicherer Veranstaltungen eine besondere Herausforderung darstellt.
Kontaktieren Sie unverbindlich eine Vabeg® Sicherheitsfachperson.
Fragen Sie individuelle Dienstleistungen über das Anfrageformular an.
Die Vabeg® Sicherheitsfachpersonen werden häufig von Betreibern zur Beratung, Planung und Konzeption hinzugezogen - sei es für die vorübergehende Nutzungsänderung oder für die Beantragung und Umsetzung von Maßnahmen für dauerhafte Nutzung in bestimmten Veranstaltungsszenarien. Dabei handelt es sich oft um historische Gebäude und Räumlichkeiten, in denen die Konzeption sicherer Veranstaltungen eine besondere Herausforderung darstellt.
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