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Für Veranstalter & Betreiber |
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In fast jedem Bundesland ist die neue Versammlungsstättenverordnung VStättV(O) erlassen. In einigen Bundesländern müssen seit 2008 Veranstaltungen nur noch zur Anzeige gebracht werden, wodurch eine bis dahin gewohnte Genehmigung seitens der Behörde nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Dadurch rückt die Veranstalter- bzw. Betreiberhaftung noch mehr ans Tageslicht und entlastet die Behörden.
Sie als Veranstalter bzw. Betreiber müssen eine Vielzahl an Forderungen einhalten und auf die Veranstaltung bzw. Versammlungsstätte verschie-denste planerische Bestandteile wie Fluchtwegplan, Bestuhlungsplan, Feuerwehrplan, Sicherheits- konzept, Brandschutzkonzept, Brandschutz-ordnung, Analysen und Berechnungen erstellen (lassen).
Um Sie zu entlasten entwickelte Vabeg® eine methodisch strukturierte Vor- gehensweise, die integrierte Software Vabeg® - Konzept in dem bewährten Vabeg® - Sicherheitsverfahren.
Dieses wird von Behörden empfohlen und vom Versicherer mit bis zu 30% Prämienminderung der Haftpflichtversicherung belohnt.
Die Pläne und Zahlen des Verfahrens sparen Ihnen und Ihren Gewerken nachhaltig Zeit, Arbeit und somit Kosten.
Die Umsetzung des Verfahrens wird von Vabeg® zugelassenen, geschul- ten Fachleuten in Ordnungsdienstunternehmen (oder Veranstaltungs-technik) realisiert, welche im Ernstfall vor Ort die Evakuierung der Besucher und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes garantieren.
Vabeg® Eventsafety steht Ihnen bei allen Fragen, ob bei Behörden oder bei der Umsetzung, mit Fachleuten, Sachverständigen und Experten aus allen Fachbereichen in einem einzigartigen und effektiven Netzwerk zur Seite.
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