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Version (Vabeg-Konzept): 2.04  
Anzahl integr. Regelwerke: 79 

Neu im Beirat: Prof. Dr. Ing. J. Althoff

Akt. Entwicklungen:
Vabeg-Handbuch für feste Vstätt
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Für die Veranstaltungstechnik

Die neue Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) wurde in fast jedem Bundesland erlassen. Die Aufgaben der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sind klar definiert. Dabei hat der Verantwortliche nach der Verord- nung auch die Sicherheit während des Betriebes in der Lokalität hinsichtlich des Brandschutzes zu gewähr- leisten. Vor allem bei kurzzeitigen Events hat der “fremde” Verantwortliche keine Verbindung zur Ver- sammlungsstätte, wodurch ein weiterer Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nötig wäre.
Ohne methodisch strukturierte Vorgehensweise ist die Erstellung der geforderten Pläne, Konzepte und Berechnungen schwierig und sehr zeitaufwendig.

Das bewährte Vabeg® - Sicherheitsverfahren setzt die Forderungen einfach, flexibel und zügig um und entlastet dadurch den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.

Es wird von Versicherern und Behörden empfohlen und ist in der Haft- pflichtversicherung prämienrabattberechtigt mit bis zu -30%.

Dabei wird das Verfahren von einer zugelassenen und geschulten Fach- person in Ordnungsdienstunternehmen umgesetzt, da die personen-starken Securityunterneh- men im Ernstfall das Sicherheitskonzept anwenden und die Besucher sicher evakuieren.
In der Praxis greifen Ordnungsdienstunternehmen oft auf Meister oder Ingenieure für Veranstaltungstechnik als Vabeg-Fachplaner zurück, da diese die Fachkunde im Brandschutz, Baurecht und die CAD Planung beherrschen.



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Dachorganisation für Entwicklung und Dienstleistungen, technischer und baulicher Veranstaltungs- und Versammungsstättensicherheit