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Aktualisierungsservice des Aushangs - Jugendschutzgesetz (JuSchG) - |
Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) verpflichtet alle Gastronomen, Hotels, Feststandbetreiber etc. Kurzum an allen Orten, an denen Kinder und Jugendliche in Kontakt mit gefährdenden Dingen kommen können, muss der Auszug aus dem JuSchG ausgehangen werden.
Damit Sie immer rechtssicher sind bieten wir Ihnen unseren Aktualisierungsservice an. Wir informieren Sie automatisch wenn neue Gesetze eine Änderung des Aushang erforderlich machen und bieten Ihnen den aktuellen Aushang zum Download an.
Natürlich völlig kostenfrei!
Geben Sie einfach nachfolgend Ihre Daten ein
Eine fertige Version zum direkten Aufhängen können Sie auch kostengünstig im Eventshop bestellen. Der laminierte JuSchG-Aushang hat Vorstanzungen zum Aufhängen und bleibt dadurch selbst beim Einsatz im Freien immer sauber und lesbar.
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