Tag ein Tag aus, betritt jeder Bundesbürger öffentliche Gebäude oder Anlagen bzw. Versammlungsstätten. Vor allem auf Veranstaltungen wie Feiern, Konzerte, Messen, Feste, Präsentationen oder Ausstel-lungen lauern verschiedenste Gefahren wie Feuer & Rauch, Technik, Lasten, Wetter oder Gedränge auf den Besucher.
Seitens des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Freiheit. (Art.2 Abs.2 GG). Wird dieses Recht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist der Verantwort- liche dem Geschädigten des Schadens verpflichtet. §823 Abs. 1 BGB
Nahezu jeder Besucher hat sich auf Veranstaltungen schon unsicher gefühlt und gefragt, “wie komme ich im Ernstfall hier raus” oder haben gar schon eine ernste Gefährdung miterlebt.
Die neuen Verordnungen und Gesetze verpflichten die Verantwort-lichen, Sie als Besucher vor Gefahren jeglicher Art zu schützen.
Das bewährte Vabeg® - Sicherheitsverfahren setzt sämtliche ge- setzlichen Forderungen um und wird von den Ordnungsdienst-unternehmen umgesetzt welche Sie auch in einem Ernstfall sicher evakuieren würden.
An dem Sicherheitssiegel sehen Sie die Umsetzung des Verfahrens und das Verantwortungsbewusstsein des Veranstalters bzw. Betrei- bers, denn Behördengenehmigungen sprechen nicht für die Umset- zung der Sicherheit, sondern vorwiegend für die Duldung der Veran-staltung.
Geschichte der Eventsafety
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Dachorganisation für Entwicklung und Dienstleistungen, technischer und baulicher Veranstaltungs- und Versammungsstättensicherheit

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